Rechtsgebiete

Ich vertrete Sie in allen arbeits- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Daneben bin ich auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts aktiv.

Beispielhafte Fälle, bei denen ich Ihnen zur Seite stehe:

  • Sie sind geblitzt worden oder haben einen Anhörungsbogen bzw. bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Handeln Sie nicht vorschnell. Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft. Ich verschaffe mir für Sie Akteneinsicht und schätze Ihre Einspruchschancen ein. Anschließend arbeiten wir gemeinsam die für Sie bestmöglichste Strategie aus.
  • Werden Sie zu Unrecht einer Straftat beschuldigt oder haben Sie einen Fehler gemacht? Sind in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft oder Polizei geraten? Der Gesetzgeber hat Ihnen hier essentielle Rechte eingeräumt, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Insbesondere im Strafrecht ist Eile geboten, sodass schnell Handlungsbedarf besteht. Ich unterstütze Sie gerne, bespreche mit Ihnen  die Angelegenheit, beantrage Akteneinsicht und vertrete Sie vor den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten! 
  • Sofern Sie demgegenüber Opfer einer Straftat geworden sein sollten, vertrete ich Sie gerne auch bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Neben der Führung von Nebenklageverfahren können Ihre (materiellen) Interessen sowohl im Rahmen eines strafrechtlichen sog. Adhäsionsverfahrens oder einem gesonderten Zivilverfahren durchgesetzt werden.

 

Vereinbaren Sie gerne telefonisch, per Kontaktformular oder E-Mail einen unverbindlichen Besprechungstermin!

 

© 2022 Dr. Horst Röben - Alle Rechte vorbehalten. 

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